Sauerstoff, Stickstoff, Argon, Ballongas, Schweißgase, technische Gase, Kohlendioxid, Kältemittel, medizinische Gase, Helium
Tyczka Industrie-Gase GmbH
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TYCZKA INDUSTRIE-GASE GMBH (=TIG)

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand: April 2010
 
1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von TIG, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Spätestens mit der Entgegennahme der von TIG erbrachten Lieferung und Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Einkaufsbedingungen des Kunden wie auch mündliche Nebenabreden haben nur insofern Gültigkeit, als sie von TIG ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

2. Angebote
Die Angebote von TIG sind freibleibend.

3. Preise
Sämtliche Preise von TIG sind Nettopreise und verstehen sich ab Werk oder TIG-Gase-Center zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Vollgutrückgaben erfolgt keine Rückerstattung des Produktpreises.

4. Zahlung
Scheckzahlungen werden nicht akzeptiert. Andere unbare Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kunde trägt die Bankgebühren für unberechtigte, von ihm verschuldete Rücklastschriften. Sämtliche Rechnungen sind 10 Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug fällig (10 Tage netto).Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist TIG insbesondere berechtigt, Mahngebühren in Höhe von € 2,50 je Mahnung zu erheben, jede weitere Lieferung einzustellen oder nur noch gegen Vorkasse oder Barzahlung zu liefern und Sicherheiten zu fordern. Nach angemessener Nachfrist kann TIG auch vom Vertrag zurücktreten oder diesen außerordentlich kündigen. Jede Partei kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn die andere Partei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt.
Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Forderungen gegenüber TIG nur dann berechtigt, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.Im Falle einer Reklamation darf der Kunde sein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht nur in Höhe des beanstandeten Rechnungswertes ausüben, nicht jedoch in Höhe der kompletten Rechnungssumme oder gar noch weiterer Rechnungen.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von TIG. Im Verkehr mit Unternehmern behält sich TIG das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die Ware darf solange ohne Zustimmung von TIG weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Eine Pfändung oder Inbesitznahme durch Dritte hat der Kunde unverzüglich TIG mitzuteilen und TIG die zur Wahrung ihrer Rechte notwendige Hilfe zu leisten. Im Verkehr mit Unternehmern ist der Kunde zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, soweit sie ihm nicht als Endabnehmer geliefert wurde. Der Kunde tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Abnehmers seine Aus- und Absonderungsrechte bis zur Höhe der TIG geschuldeten Beträge sicherungshalber an TIG ab. Bei einer Verbindung oder Verarbeitung mit anderen, TIG nicht gehörenden Waren steht TIG das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem der verbundenen oder bei der Verarbeitung verwendeten anderen Waren zur Zeit der Verbindung oder Verarbeitung.

6. Lieferung, Gefahrübergang und Gefahrtragung
Angegebene Lieferzeiten sind nicht verbindlich, es sei denn, die Lieferzeit wurde von TIG ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt. Durch den Lieferauftrag sichert der Kunde TIG zu, dass er die einschlägigen Vorschriften für den Umgang mit den bestellten technischen Gasen und für die dazu benutzten Einrichtungen zur Lagerung, zum Transport und zur Verwendung kennt und beachten wird. Die Beförderung der Ware einschließlich Behälter ab Gase-Center (Werk bzw. Lager) sowie die Beförderung des Leergutes zum Gase-Center erfolgen auf Gefahr und zu Lasten des Kunden. Der Kunde trägt alle Gefahren, die sich aus dem Aufenthalt und aus der nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Ware nebst Behälter und Zubehör beim Kunden ergeben.

7. Adressänderung des Kunden
Kunden im Besitz von TIG-Mietbehältern/-paletten oder Kunden mit offenen Verbindlichkeiten gegenüber TIG sind bei einer Adressänderung unverzüglich und ohne weitere Aufforderung zur Mitteilung ihrer neuen Anschrift an TIG verpflichtet, ansonsten wird ihnen der Rechercheaufwand für die Ermittlung der neuen Adresse mit einem Pauschalbetrag von € 65,00 berechnet.

8. Schadensersatz wegen Verletzung der Abnahmeverpflichtung
Die Parteien sind gegenseitig zur Einhaltung der Liefervereinbarung verpflichtet. Soweit der Kunde gegenüber TIG seine Abnahmeverpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt, kann TIG ihre Schadensersatzansprüche wie folgt berechnen: (Vereinbarte Gesamtbelieferung abzgl. tatsächlicher Belieferung) x vereinbarter €-Preis je Einheit, abzgl. Wareneinsatz- und Transportkosten, abzgl. 6 % pauschale Betriebs- und Verwaltungskosten. Nur für TIG-Flüssiggase: ((Vereinbarter Jahresbedarf x Dauer der Liefervereinbarung) abzgl. tatsächlicher Belieferung) x vereinbarter €-Preis je Einheit, abzgl. Wareneinsatz- und Transportkosten, abzgl. 6 % pauschale Betriebs- und Verwaltungskosten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis, es sei kein oder ein geringerer Schaden entstanden, vorbehalten.

9. Mietbehälter und Mietpaletten
TIG-Behälter und -Paletten sind Eigentum von TIG und werden dem Kunden nur gegen Berechnung einer Miete überlassen. Die Unterschrift des Kunden auf dem Lieferbeleg erfolgt gleichzeitig zum Zeichen des Abschlusses des Mietvertrags für Behälter/Paletten. Für Behälter, die sich länger als 60 Tage im Besitz des Käufers befinden, verdoppelt sich ab dem 61. Tag der jeweilige Tagessatz (Langzeitmiete). TIG ist berechtigt, die Miete und Langzeitmiete in beliebigen Zeitabschnitten für abgelaufene Mietzeiten in Rechnung zu stellen; sie ist sofort zahlbar ohne Abzug. Die aktuelle Anzahl Behälter im Kundenbestand wird auf jeder TIG-Rechnung aufgeführt. Es wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass das Schweigen eines Kunden auf diese Bestandsangaben als deren Bestätigung und damit als rechtliche Willenserklärung gelten soll. Etwaige Bestandsdifferenzen hat der Kunde innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich bei TIG unter Nennung der Gründe anzuzeigen.

10. Rückgabe der TIG-Behälter
TIG-Behälter samt Zubehör sind unverzüglich, in ordnungsgemäßem Zustand und kostenfrei an TIG oder an den von TIG angegebenen Bestimmungsort zurückzugeben. Die Rückgabe anderer Behälter ist keine Erfüllung des Herausgabeanspruchs von TIG. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Rückgabe des in seinem Besitz befindlichen Behälters nicht nach oder sollte sich der zurückgegebene Behälter in nicht ordnungsgemäßem Zustand befinden, ist TIG berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatzanspruch für den Behälter in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes in Rechnung zu stellen, mindestens € 280,00 pro Stahlflasche bzw. € 5.120,00 pro Flüssigflasche, € 325,00 pro Stahlpalette, € 3.050,00 pro Fass, € 6.100,00 pro Flaschenbündel, € 17.215,00 pro CryoEase-Tank und € 17.900,00 pro Container. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

11. Behälter des Kunden
Bei TIG eingehende Kundenbehälter werden - sofern kein anderer schriftlicher Auftrag vorliegt - gefüllt und gegen Berechnung der Tagespreise für Ware, Abfüllung, Fracht und eventuelle Instandsetzung an den Kunden zurückgegeben. TIG ist berechtigt, Kundenbehälter samt Zubehör, die den Sicherheitsvorschriften nicht entsprechen, vor der Füllung ohne besonderen Auftrag instandzusetzen und auch vorgeschriebene Prüfungen durch den TÜV auf Kosten des Kunden durchführen zu lassen.

12. Behandlung fehlerhafter Behälter
Undichte Behälter sind sofort ins Freie zu bringen; danach ist das Werk oder das Gase-Center unverzüglich zu benachrichtigen. Fehlerhaft erscheinende Behälter dürfen nicht benutzt werden. Sie sind mit dem auffälligen Hinweis „Untersuchen“ zu versehen und unverzüglich zurückzugeben. Gleichzeitig mit der Rücksendung muss der empfangenden Stelle der Versand und die Art der Beanstandung angezeigt werden.

13. Besonderheiten bei Gase-Lieferung im Tankwagen (TKW)
Dem TKW-Fahrer ist eine unverzögerte Abtankung zu ermöglichen. Vom Kunden verursachte Verzögerungen gehen zu dessen Lasten.

14. Energiesteuerhinweis
a) nach § 2 Abs. 3 Energiesteuergesetz Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
b) nach § 25 Abs. 1 Energiesteuergesetz Steuerfreies Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraft- oder Heizstoff oder zur Herstellung solcher Stoffe verwendet werden!

15. Mängelansprüche
Im Verkehr mit Unternehmern bestehen Ansprüche für offensichtliche Mängel nur, wenn der Kunde den offensichtlichen Mangel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware TIG schriftlich anzeigt. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn TIG grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von TIG zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

16. Haftungsbeschränkung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von TIG auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von TIG. Im Verkehr mit Unternehmern haftet TIG bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei TIG zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung von TIG ist generell auf den unmittelbaren Schaden beschränkt und somit für einen mittelbaren Schaden oder Vermögenschaden ausgeschlossen.

17. Gerichtsstand, Datenschutz
Gerichtsstand ist Mannheim, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
TIG speichert personenbezogene Kundendaten unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Kunde erklärt sich zum Zweck seiner Bonitätsprüfung damit einverstanden, dass TIG bei der für den Wohn-/Unternehmenssitz zuständigen Schufa (Schutzgesellschaft für allgemeine Kreditsicherung mbH) und/oder bei einer Wirtschaftsauskunftei Erkundigungen einholt. Ergibt die Bonitätsprüfung Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, so ist TIG berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen. Ist der Kunde im Verzug, erstattet er TIG die Kosten der Auskunft. TIG ist berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden zu übermitteln, welche die nicht ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags betreffen.

18. Schlussbestimmungen
Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Ist oder wird eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.



   
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen TIG Stand: Juli 2008

AGB Stand: April 2010
[PDF, 19KB]

   
 

 

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