Informationen zur F-Gase Verordnung

Mit dem zunehmenden Phasedown von HFKWs wird es nicht nur immer wichtiger Niedrig-GWP-Alternativen für Anlagen und Anwendungen im Kältebereich zu finden, sondern sich auch mit den Grundzügen der F-Gase-Verordnung auseinander zu setzen.
Ein paar wichitge Auszüge möchten wir Ihnen deswegen hier vorstellen.

STUFENWEISE REDUZIERUNG DER VERFÜGBAREN KÄLTEMITTELMENGEN
(Vergleich Artikel 15)
Das Diagramm zeigt die stufenweise Reduzierung der maximalen Herstell- bzw. Einfuhrquote anhand der CO2-Äquivalente. Dies stellt nicht die Mengen (in Tonnen) der Kältemittel dar. Die CO2-Äquivalente errechnen sich aus Menge x GWP-Wert.
AUFARBEITUNG VON GEBRAUCHTEN KÄLTEMITTELN
(Vergleich Artikel 8)
Die Betreiber von stationären Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, sind zur Rückgewinnung durch zertifizierte Firmen verpflichtet.
LECKAGE-ERKENNUNGSSYSTEME
(Vergleich Artikel 5)
Anlagen mit einem Treibhauspotential von > 500 Tonnen CO2-Aquivalent benötigen zusätzlich ein Leckage-
Erkennungssystem. Die Leckage-Erkennungssysteme werden gem. Artikel 4 Absatz 2 alle 12 Monate auf
Funktion geprüft.
DICHTHEITSKONTROLLEN
(Vergleich Artikel 4)

Alle Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Hier finden Sie den gesamten Auszug der F-Gase-Verordnung (EU VO Nr. 517/2014).
Chemikaliengesetz
Wir sagen NEIN zum Handel mit illegalen HFKWs.
Klicken Sie hier, um zu erfahren, was wir bei der TIG tun, um den Handel mit illegalen HFKWs zu bekämpfen.